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Die richtige Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen
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Die Bewerbung auf ein Stellenangebot hat mehrere Bestandteile. Neben einem auf das Stellenangebot zugeschnittenen Bewerbungsschreiben reicht der Bewerber in einer
Mappe seinen Lebenslauf sowie Nachweise für seine Qualifikationen und Erfahrungen ein. Da Firmen, die Stellen inserieren, einen
schnellen Überblick über die Unterlagen des Bewerbers haben möchten, sollten diese in einer übersichtlichen Reihenfolge ordentlich sortiert sein.
Das Bewerbungsschreiben gehört nicht in die Mappe
Das Bewerbungsschreiben oder auch Motivationsschreiben ist das erste Schriftstück, das der Personalbeauftragte vom Bewerber
liest, wenn Firmen einen Job inserieren. Es gehört nicht in die Bewerbungsmappe selbst, sondern wird lose beigelegt. Alle anderen Dokumente und Nachweise dagegen
werden in eine Bewerbungsmappe einsortiert. Das erste Dokument in der Mappe selbst ist somit der Lebenslauf. Dieser sollte insgesamt nicht mehr als drei Seiten
umfassen. Nach dem Lebenslauf besteht die Möglichkeit zu einer sogenannten Dritten Seite, auf welcher der Bewerber etwas
persönlicher wichtige Erfahrungen oder Argumente nochmals detaillierter darstellen kann.
Die Dritte Seite ist ein freiwilliges Schriftstück
Eine Dritte Seite ist kein zwingend vorgeschriebenes Dokument für eine Bewerbung auf ein Stellenangebot. Da die Dritte Seite eine sorgfältige Vorbereitung und Ideenreichtum
verlangt, sollten Bewerber eine Dritte Seite nur dann beilegen, wenn sie wirklich gezielt etwas über sich oder zum Stellenangebot zu sagen haben. Eine zusätzliche Seite
mit Informationen, die sich in anderen Dokumenten wiederholen, kann beim zukünftigen Arbeitgeber dagegen einen schlechten Eindruck erwecken. Nach der Dritten Seite folgen
sämtliche Arbeitszeugnisse und Nachweise für das Stellenangebot. Die Reihenfolge sollte sich an den Sinneinheiten des
Lebenslaufes orientieren, in der Regel Berufserfahrung, Ausbildung, Zusatzqualifikationen.
Die umgekehrt chronologische Reihenfolge ist üblich
Beim Lebenslauf hat sich die umgekehrt chronologische Reihenfolge durchgesetzt: Die aktuellsten Dokumente kommen zuerst, die nächsten ordnen sich zeitlich rückwärts. Es
folgt nach dem Lebenslauf oder der Dritten Seite also zunächst das neueste Arbeitszeugnis, dann das Zeugnis aus dem vorhergehenden Job und so weiter. Bei Universitäts-
und Schulzeugnissen als Nachweis für ein Stellenangebot gilt: Nur der höchste Abschluss wird eingefügt. Wer bereits ein Studium abgeschlossen hat, muss für das Stellenangebot
also keineswegs das Zeugnis der zehnten Klasse beilegen, sondern nur das Abiturzeugnis. Nach Arbeits- und Ausbildungszeugnissen folgen Nachweise über Zusatzqualifikationen
und Weiterbildungen, die für das Stellenangebot interessant sind. Wer sehr viele Papiere in seiner Bewerbungsmappe hat, kann nach dem Lebenslauf oder der Dritten Seite
zusätzlich ein Anlageverzeichnis einfügen. In diesem werden alle vorhandenen Dokumente in ihrer Reihenfolge und der Übersicht
halber in Blöcke unterteilt aufgeführt. So können Unternehmen, die Jobs inserieren, einen schnellen Überblick über die vorhandenen Unterlagen gewinnen.
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